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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen unseren Verträgen und Leistungen liegen die

Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, sowie die Ergänzungsklausel “Erweiterter Eigentumsvorbehalt”, des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V.

zu Grunde.

Für abweichende oder ergänzende Vereinbarungen ist unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. AGB des jeweiligen Auftraggebers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Mit Erteilung eines Auftrages an uns oder Entgegennahme einer Leistung von uns erkennt der Auftraggeber ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser AGB an. Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingegangene Aufträge werden dann gemäß der während des Auftragszeitpunkts gültigen Fassung der AGB bearbeitet.

Ergänzend gelten folgende Erweiterungen und Abweichungen bzw. Zusatzvereinbarungen:

Materialgewährleistung übernehmen wir für die Dauer von 12 Monaten nach Lieferung oder Meldung der Versandbereitschaft durch uns, falls die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen hinausgeschoben wird.
Die Materialgewährleistung wird in der Weise übernommen, dass während der Gewährleistungsfrist alle an uns eingesandten mangelbehafteten Geräte oder Teile unentgeltlich von uns ausgetauscht oder instandgesetzt werden.
Als Gewährleistungsort gilt hierfür Fa. elektrotechnik + automation Ulrich Brodbeck GmbH, Gutenbergstraße 5, 72631 Aichtal.